Kapitallebensversicherung
adminEine Kapitallebensversicherung zählt genauso wie eine Risikolebensversicherung zu dem Überbegriff der Lebensversicherungen. Diese sichern im Todesfall die Kosten des Todesfalles in der vertraglich vereinbarten Höhe ab, hierfür wird vor Versicherungsbeginn eine Bezugsperson genannt. Diese kann im Laufe der Versicherungszeit aber geändert werden. Im Erlebensfall bekommt entweder der Versicherungsnehmer oder die im Vertrag der Kapitallebensversicherung angegebene Bezugsperson die komplette Versicherungssumme ausgezahlt. In manchen Kapitallebensversicherungen können auch Auszahlungen bei schweren Krankheiten oder Verletzungen vereinbart werden.
Im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung, bei der nur die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, hat eine Kapitalbildende Lebensversicherung, wie ihr Name schon sagt denn Sinn das eingezahlte Kapital zu vermehren. In den meisten Fällen legen die Versicherungsunternehmen das Kapital ihrer Versicherungsnehmer gewinnbringend in Aktienfonds oder auf andere gewinnbringende Weise an. Das Risiko der Investition trägt allerdings der Versicherungsnehmer. Sollte zum Beispiel der Aktienfond bei dem das Geld des Versicherungsnehmers angelegt war, nicht gewinnbringend sein, so bekommt dieser am Ende seiner Laufzeit nur die vertraglich geregelte Mindestsumme ausbezahlt.
Eine Kapitallebensversicherung eignet sich dann, wenn jemand sein eingezahltes Versicherungskapital vermehren möchte und sich aber bewusst ist, dass im Zweifelsfall nur die Auszahlung der Mindestsumme gibt. Normalerweise wird das Kapital der Versicherten durch die Versicherungsunternehmen so angelegt, dass es kein Verlustgeschäft ist, sondern sich auch die Versicherungsnehmer über einen „Boni“ zu ihrer Mindesteinlage freuen können. Die erwirtschaftete Versicherungssumme wird entweder im Erlebensfall direkt an den Versicherten ausgezahlt oder im Todesfall an die genannte Bezugsperson. Im Erlebensfall kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen auch meist eine monatliche Auszahlung in Form einer Rente vereinbaren.

