Private Krankenversicherung
admin
Die private Krankenversicherung (PKV) ist nicht wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für jeden deutschen Bürger zugänglich. Es gibt Bestimmungen, die gesetzlich geregelt sind, die eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung regeln.
So kann sich zum Beispiel ein „normaler“ Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 1.500 Euro netto nicht privat krankenversichern. Dies ist erst ab einem monatlichen Mindesteinkommen von 3.600 Euro möglich. Zusätzlich muss dieses monatliche Mindesteinkommen mindestens ein Jahr vor dem Beginn der privaten Krankenversicherung vorliegen. Selbstständig oder freiberuflich Tätige können sofort ab Aufnahme dieser in die private Krankenversicherung wechseln. Auch Kinder die nicht bei ihren Eltern versichert sind, können ohne eine Wartezeit privat versichert werden. Allerdings sollte dies dann ab der Geburt des Kindes erfolgen, da sonst unnötige Fragen und Probleme entstehen können.
Eine Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse, dass Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden können, gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Hier muss für jedes versicherte Familienmitglied ein Mitgliedsbeitrag entrichtet werden. Dieser fällt entweder monatlich, vierteljährlich oder ganzjährlich an, je nachdem was bei Abschluss des Versicherungsvertrages in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurde. Auch gibt es in der privaten Krankenversicherung die Variante der Selbstbeteiligung. Je höher diese angesetzt wird, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Es sollte allerdings bedacht werden, dass dieser bei jeder Behandlung anfällt und nicht nur einmal pro Jahr.
Die privaten Krankenversicherer bieten ihren Mitgliedern sehr häufig verschiedene Versicherungstarife an, die sich auch in ihrem Preis-Leistungsangebot unterscheiden. Hier sollte jeder für sich selbst überlegen, welcher Tarif für ihn der günstigste ist.
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Tags:Krankenversicherung, PKV, Private Krankenversicherung, Versicherungsvergleich
So kann sich zum Beispiel ein „normaler“ Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 1.500 Euro netto nicht privat krankenversichern. Dies ist erst ab einem monatlichen Mindesteinkommen von 3.600 Euro möglich. Zusätzlich muss dieses monatliche Mindesteinkommen mindestens ein Jahr vor dem Beginn der privaten Krankenversicherung vorliegen. Selbstständig oder freiberuflich Tätige können sofort ab Aufnahme dieser in die private Krankenversicherung wechseln. Auch Kinder die nicht bei ihren Eltern versichert sind, können ohne eine Wartezeit privat versichert werden. Allerdings sollte dies dann ab der Geburt des Kindes erfolgen, da sonst unnötige Fragen und Probleme entstehen können.
Eine Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse, dass Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden können, gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Hier muss für jedes versicherte Familienmitglied ein Mitgliedsbeitrag entrichtet werden. Dieser fällt entweder monatlich, vierteljährlich oder ganzjährlich an, je nachdem was bei Abschluss des Versicherungsvertrages in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurde. Auch gibt es in der privaten Krankenversicherung die Variante der Selbstbeteiligung. Je höher diese angesetzt wird, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Es sollte allerdings bedacht werden, dass dieser bei jeder Behandlung anfällt und nicht nur einmal pro Jahr.
Die privaten Krankenversicherer bieten ihren Mitgliedern sehr häufig verschiedene Versicherungstarife an, die sich auch in ihrem Preis-Leistungsangebot unterscheiden. Hier sollte jeder für sich selbst überlegen, welcher Tarif für ihn der günstigste ist.
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