Privathaftpflicht
adminInnerhalb eines Versicherungsvertrages über eine private Haftpflichtversicherung wird eine Regelung getroffen, in welcher Form der Versicherte gegen Ansprüche im Schadensersatzfall versichert ist, ohne dass sein Vermögen belastet wird. Die Haftpflichtversicherung haftet allerdings nicht für Schäden, die durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder durch eine Vorsätzliche Erhöhung der Gefährdung anderer oder deren Besitz entstanden sind, dies wird unter dem Begriff Gefährdungshaftung zusammengefasst. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten ihren Kunden zudem einen Rechtsschutz im passiven Sinne, wenn es sich um unberechtigte Forderungen von Dritten handelt.
Privat Haftpflicht Versicherungen sind eine freiwillige Versicherung und nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Allerdings sind die Rahmenbedingungen im rechtlichen Sinne im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in den Paragraphen 100 bis 124 geregelt.
Empfohlen wird eine private Haftpflicht Versicherung allerdings für jeden Bundesbürger. Vor allem Eltern sollten über so eine Versicherung nachdenken, nachdem beim Spielen durch die Kleinen oft unabsichtlich etwas kaputt gehen kann.
Als Beispiel:
Kinder spielen im Garten Fußball, jetzt landet der Ball allerdings nicht wie geplant im eigenen Garten sondern auf dem gedeckten Kaffeetisch des Nachbarn. Das Geschirr ist kaputt und der Ärger groß. Ist keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden, die auch die Kinder mit einschließt, müssen die Eltern für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Besteht allerdings ein Versicherungsschutz bezahlt die private Haftpflicht den entstandenen Schaden.
Wichtig ist bei der privaten Haftpflicht Versicherung genauso wie bei allen anderen Versicherungen der Preis- und Leistungsvergleich zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern. Nicht immer ist die günstigste Variante auch die Beste, weil in den meisten Fällen dann auch weniger Schadensfälle versichert sind.
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